Garantie

Gemäss den Schweizer Verbraucherschutzgesetzen können Verbraucher für Waren, die Mängel aufweisen oder nicht dem Kaufvertrag entsprechen, vom Verkäufer unentgeltlich die Reparatur, den Ersatz, einen Preisnachlass oder die Kaufpreisrückerstattung verlangen. Diese Rechte gelten zwei Jahre ab Übergang der Waren. Ein Verbraucher muss den Verkäufer unverzüglich über den Mangel oder die Abweichung in Kenntnis setzen, wobei je nach Umständen auch eine längere Frist möglich ist.

Weitere Infromationen

Weitere Informationen zu den Schweizer Verbraucherschutzgesetzen erhalten Sie auf der Website des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) unter konsum.admin.ch/bfk/de/home.html.

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